Titelbild: Abwasser

 

 


Nachweis der Dichtigkeit der Grundstücksentwässerungsanlagen


Der Begriff „Grundstücksentwässerungsanlagen“ ist in der Satzung als „die Einrichtungen eines Grundstücks, die dem Ableiten des Abwassers dienen, bis einschließlich des Kontrollschachtes“ definiert.
 
Rechtliche Anforderungen
Laut DIN 1986- 30 müssen bestehende Anlagen zur Ableitung von häuslichem Schmutz- oder Mischwasser bis zum 31. Dez. 2015 auf Dichtigkeit geprüft werden.
Dies gilt auch für die Grundstücksentwässerungsanlagen.
Des Weiteren besagt §12 der Entwässerungssatzung folgendes: „Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksentwässerungsanlagen in Abständen von zehn Jahren durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Bauzustand, insbesondere Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit untersuchen und festgestellte Mängel beseitigen zu lassen.“
 
Um diesen Forderungen nachzukommen, hat der Abwasserzweckverband im Jahr 2007 begonnen, die Dichtigkeitsnachweise der Grundstücksentwässerungsanlagen
von den Eigentümern anzufordern.
 
Derzeitiger Stand
Bisher wurden die Dichtigkeitsnachweise der Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Anzing angefordert.
 
Dichtigkeitsnachweis
Die Dichtigkeitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist von einer Fachfirma auszuführen. Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass Leitungen undicht sind, müssen diese saniert werden. Firmen, welche Dichtigkeitsprüfungen durchführen, führen nicht unbedingt auch Sanierungen durch. Auf Wunsch kann eine Liste von geeigneten, im Umkreis tätigen Firmen für die Dichtigkeitsprüfung sowie für die Sanierung beim AZV angefragt werden.
 
Sanierungen
Sofern Sanierungen erforderlich sind, können diese oftmals ohne Aufgrabungen durchgeführt werden. Wir empfehlen, die Sanierungsplanung,- ausführung, -abnahme und -abrechung von einem Ingenieurbüro betreuen zu lassen, um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen und überhöhte Preise zu vermeiden.

 

 

Ansprechpartner

Helge Haase
Tel.  08121- 701- 313
Fax. 08121- 701- 560
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